Rechtsprechung
BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kommunalabgabenrechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einmaligen Anschlussgebühren für den Anschluss von Grundstücken an die Regenwasserleitung der öffentlichen Abwasseranlage
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.11.1970 - III A 23/70
- BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.04.1970 - VII B 125.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Denn nach dem vom Berufungsgericht angewendeten irrevisiblen Recht knüpft die Anschlußgebührenpflicht der Klägerin nicht an einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt, sondern an das gegenwärtige und zukünftige Behalten des bei Inkrafttreten der Kanalgebührenordnung vorhandenen Anschlusses an (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).Die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Kostendeckung durch die Gebühren betrifft das im § 4 Abs. 2 KAG landesrechtlich geregelte Kostendeckungsprinzip, das nicht zum Wesen der Gebühr gehört (vgl. Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG VII B 125.69 -).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Die bloße Erwartung, das geltende Abgabenrecht werde fortbestehen, wird durch die Verfassung nicht geschützt (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [104]). - BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66
Rücknahme belastender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Erforderlich ist nur, daß die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung berechnet wird, so daß bei gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren bezahlt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - [KStZ 1969, 77]).
- BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Diesen Anforderungen wird die von der Beklagten für die Anschlußgebühr gewählte Berechnungsgrundlage einer Verbindung von Grundstücksfläche und Geschoßfläche mit differenzierten Gebührensätzen, wonach die Anschlußgebühr für den Anschluß an den Regenwasserkanal ein Viertel der für den Anschluß an den Schmutzwasserkanal bestimmten Gebühr beträgt, gerecht, wie das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der von ihm festgestellten besonderen örtlichen Verhältnisse, neben denen auch die Praktikabilität des Gebührenmaßstabes zu beachten ist (vgl. Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 - [BVerwGE 26, 317]), zutreffend ausgeführt hat. - BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67
Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Erforderlich ist nur, daß die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung berechnet wird, so daß bei gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren bezahlt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1968 - BVerwG VII C 99.67 - [KStZ 1969, 77]). - BVerwG, 13.04.1970 - VII B 79.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1972 - VII B 34.71
Dazu hätte die Klägerin im einzelnen die nach ihrer Ansicht aufzuklärenden Tatsachen und die Beweismittel angeben und ferner darlegen müssen, daß das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Sachaufklärung beruhen kann, wobei in dieser Hinsicht von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen ist (Beschluß vom 13. April 1970 - BVerwG VII B 79.69 -).